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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 08.05.2008
12 B 1757/08 -

Ausbau der Hühnerschlachtung in Wietzen vorläufig zulässig

Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt

Der Antragsteller betreibt in Wietzen, Landkreis Nienburg, einen Tierhaltungsbetrieb. Durch seinen Betrieb werden die Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie gegenwärtig erheblich überschritten.

In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren wendet er sich gegen die der beigeladenen Firma Wiesenhof erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erhöhung ihrer Schlachtleistung von bisher 119.000 kg auf 270.000 kg Lebendgeflügel pro Tag. Er macht geltend, die dadurch verursachten zusätzlichen Geruchsimmissionen seien nicht - wie von der Behörde angenommen - irrelevant, sondern tatsächlich höher als in dem der Genehmigung zugrunde liegenden Gutachten festgestellt. Dadurch würden seine Möglichkeiten, seinen Betrieb umzustellen oder zu erweitern, eingeschränkt.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Antragsteller habe seine Absichten, seinen Betrieb zu verändern, noch nicht - etwa durch einen entsprechenden Genehmigungsantrag - konkretisiert. Daher sei dem wirtschaftlichen Interesse der beigeladenen Firma Wiesenhof, bereits jetzt von der ihr erteilten Genehmigung Gebrauch zu machen, der Vorrang einzuräumen. Die Frage, ob die Behörde von zutreffenden Immissionswerten ausgegangen sei, müsse nicht im Eilverfahren geklärt werden. Dies könne im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 09.05.2008

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