wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 08.05.2008
12 B 1757/08 -

Ausbau der Hühnerschlachtung in Wietzen vorläufig zulässig

Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt

Der Antragsteller betreibt in Wietzen, Landkreis Nienburg, einen Tierhaltungsbetrieb. Durch seinen Betrieb werden die Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie gegenwärtig erheblich überschritten.

In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren wendet er sich gegen die der beigeladenen Firma Wiesenhof erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erhöhung ihrer Schlachtleistung von bisher 119.000 kg auf 270.000 kg Lebendgeflügel pro Tag. Er macht geltend, die dadurch verursachten zusätzlichen Geruchsimmissionen seien nicht - wie von der Behörde angenommen - irrelevant, sondern tatsächlich höher als in dem der Genehmigung zugrunde liegenden Gutachten festgestellt. Dadurch würden seine Möglichkeiten, seinen Betrieb umzustellen oder zu erweitern, eingeschränkt.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Antragsteller habe seine Absichten, seinen Betrieb zu verändern, noch nicht - etwa durch einen entsprechenden Genehmigungsantrag - konkretisiert. Daher sei dem wirtschaftlichen Interesse der beigeladenen Firma Wiesenhof, bereits jetzt von der ihr erteilten Genehmigung Gebrauch zu machen, der Vorrang einzuräumen. Die Frage, ob die Behörde von zutreffenden Immissionswerten ausgegangen sei, müsse nicht im Eilverfahren geklärt werden. Dies könne im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 09.05.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Hannover_12-B-175708_Ausbau-der-Huehnerschlachtung-in-Wietzen-vorlaeufig-zulaessig~N6033

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6033 Dokument-Nr. 6033

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.