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Stände auf einem Wochenmarkt dürfen nicht nach dem Prioritätsprinzip vergeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und dem Eilantrag eines Mitbewerbers um die Vergabe des Wochenmarktes in Springe stattgegeben.
Die Stadt Springe hat den Wochenmarkt, der in Springe jeweils Dienstags und Freitags am Vormittag auf dem Marktplatz stattfindet, an einen Bewerber unter Zugrundelegung des sog. Prioritätsprinzips vergeben. Dagegen wandte sich ein Mitbewerber, der den entsprechenden gewerberechtlichen Antrag später gestellt hatte.
Das Gericht hat seinem Begehren stattgegeben, weil die Gemeinde im Hinblick auf die Bedeutung ihrer Auswahlentscheidung nicht allein darauf hätte abstellen dürfen, welcher der Anträge zuerst bei ihr eingegangen ist. Anderenfalls wäre ein Mitbewerber dauerhaft oder jedenfalls für einen längeren Zeitraum ausgeschlossen.
Der Rechtsstreit betrifft die Festsetzung des Wochenmarktes ab Januar 2007.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 06.12.2006
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Dokument-Nr. 3462
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