wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 14.01.2009
11 A 1261/08, 11 A 1339/08, 11 A 1349/08, 11 A 1417/08 -

Mehr Geld: Schwangerenberatungsstellen klagen mit Erfolg auf höhere finanzielle Förderung

Anspruch auf Förderquote von 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten

Eine Umstellung vom Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) darf nicht zu Lasten von finanziellen Mitteln der Beratungsstellen gehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Klagen mehrerer Träger von Schwangerenberatungsstellen (Caritas, Pro Familia, Lebensberatungsstelle e.V. und Gesellschaft für pädagogisch-psychologische Beratung e.V.) auf eine höhere finanzielle Förderung durch das Land im Wesentlichen stattgegeben.

Sachverhalt

Das beklagte Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hatte den Beratungsstellen für das Jahr 2008 eine geringere Förderung als in den Vorjahren gewährt. Es berief sich dabei auf einen Erlass des Niedersächsischen Sozialministeriums, nach dem der Übergang vom Bundesangestelltentarif (BAT) auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L) auch in der Förderung der Schwangerenberatung nachvollzogen wird.

Beratungsstellen dürfen nicht weniger Geld erhalten, als es das Ausführungsgesetz ausdrücklich vorsieht

Nach Auffassung des Gerichts haben die Beratungsstellen einen Anspruch auf eine höhere Förderung. Durch Bundesrecht und Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei die Förderquote auf 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten festgeschrieben. In Umsetzung dessen sehe das Niedersächsische Ausführungsgesetz eine Förderung der Personalkosten auf der Grundlage von BAT IVb vor. Der Umstand, dass der BAT durch den TV-L ersetzt worden sei, dürfe nicht dazu führen, dass die Beratungsstellen nunmehr weniger erhielten, als das Ausführungsgesetz ausdrücklich vorsehe. Dies begründe einen Förderungsanspruch in Höhe von BAT IVb nach den dafür geltenden Pauschalbeträgen. Auch nach Auslaufen des BAT dürfe daher die Förderung dieses Niveau nicht unterschreiten. Ob die Beratungsstellen auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nach der dazu ergangenen Rechtsprechung einen höheren Anspruch haben, als ihnen der Landesgesetzgeber im Ausführungsgesetz zugesteht, musste die Kammer nicht entscheiden, weil die Kläger nur eine Förderung in Höhe der Pauschalsätze nach BAT IVb mit der Klage geltend gemacht haben.

Pro geförderter Stelle ergibt sich eine Mehrbetrag von 1.780,40 EUR. Insgesamt ging es um einen ca. 105.000 EUR höheren Förderungsanspruch der Kläger.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 14.01.2009

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hannover_11-A-12610811-A-13390811-A-13490811-A-141708_Mehr-Geld-Schwangerenberatungsstellen-klagen-mit-Erfolg-auf-hoehere-finanzielle-Foerderung.news7275.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7275 Dokument-Nr. 7275

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.