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Das Verwaltungsgericht ist einem Eilantrag gegen eine versammlungsrechtliche Auflage der Polizeidirektion Hannover gefolgt, mit der das Zeigen des Bildnisses von Abdullah Öcalan auf einer Versammlung untersagt worden ist.
Die Veranstalter planen am 19. Juni 2021 eine Versammlung unter dem Motto "Say their Names - Show their Pictures - Für die Freiheit der politischen Gefangenen und gegen das Verschwindenlassen. Für das Recht und die Bedeutung, die Namen und die Bilder der Ermordeten, der Verschwundenen und der Inhaftierten zu nennen und zu zeigen. Gegen die Kriminalisierung dieses Rechts hier in Deutschland, wie dies u.a. bei
Die Polizeidirektion Hannover untersagte daraufhin das Zeigen des Bildnisses von Öcalan auf der Versammlung und begründete die Entscheidung damit, dass Öcalan in der öffentlichen Wahrnehmung aufgrund seiner herausgehobenen Stellung die in der Bundesrepublik Deutschland verbotene "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) verkörpere und eine besondere Symbolfigur sei, die für die Ziele der Vereinigung stehe. Die Beabsichtigte Versammlung falle auch nicht unter die von dem Verwaltungsgericht Hannover formulierte Ausnahmekonstellation. Der gegen diese Bestimmung gerichtete Eilantrag hatte Erfolg.
Das VG hält an ihrer Rechtsprechung fest, dass das Zeigen des Bildnisses von
Dem angemeldeten Versammlungsmotto und dem entsprechenden Aufruf ließen sich ein Bezug zur PKK oder einer ihrer Ersatzorganisationen nicht entnehmen. Die Versammlungsleitung habe darüber hinaus versichert, dass die angekündigten Bildnisse in gleichem Maße gezeigt werden sollten. Es sei deshalb davon auszugehen, dass der legitime Protest gegen die Praxis der Isolationshaft den Charakter der Versammlung bestimmen werde. Im Vordergrund stehe das Hauptmotto "Say their Names - Show their Pictures", welches zeige, dass das persönliche Schicksal Einzelner in den öffentlichen Diskurs überführt und in das öffentliche Bewusstsein gerufen werden solle. Eine implizite Kritik an dem PKK-Verbot trete hierbei nicht in einer Weise hervor, dass die Sozialadäquanz des Anliegens insgesamt in Frage gestellt wäre.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/aw)
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