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Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze mit der Begründung abgewiesen, dass das Kind das Feuer fahrlässig verursacht habe und der Gebührenbescheid somit rechtmäßig sei.
Die Kosten in Höhe von etwa 38.000 Euro waren entstanden, weil zwei
Das VG ist diesem Vortrag nicht gefolgt. Der Bescheid sei, soweit er einen Betrag in Höhe von 36.284,00 EUR betreffe, rechtmäßig. Die Beklagte habe in dieser Höhe die Kosten für den
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Das VG stellte sodann fest, dass die Heranziehung der Klägerin allerdings insoweit rechtswidrig gewesen sei, als die Beklagte auch Einsatzkräfte und Fahrzeuge der Stadt Alfeld im Umfang von 1.947 Euro in Ansatz gebracht habe. Die Heranziehung zu den Kosten der Nachbarschaftshilfe anderer Gemeinden sei zwar grundsätzlich möglich, setze aber voraus, dass die Stadt Alfeld Gebühren auf grob fahrlässig verursachte Brände erheben könnte. Dies sei hier nicht der Fall, weil die Satzung der Stadt Alfeld - anders als die der Stadt Elze - keine entsprechende Regelung habe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Niedersachsen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29493
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