wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 16.06.2021
10 A 1676/18, 10 A 5056/19 -

Datenspeicherung und Inanspruchnahme einer Vertrauensperson durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz war rechtmäßig

Verfassungs­schutz­rechtliche Maßnahmen gegen Mitglieder der "Basisdemokratischen Linken" gerechtfertigt

Das Verwaltungsgericht Hannovers zwei Klagen mit verfassungs­schutz­rechtlichem Bezug abgewiesen.

Die Klägerin wird von dem Beklagten dem linksextremistischen Spektrum in Niedersachsen zugerechnet. Der Beklagte hat vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit personenbezogene Daten der Klägerin erhoben und gespeichert. In dem Verfahren begehrte die Klägerin die Feststellung, dass sowohl die Erhebung als auch die Speicherung ihrer Daten durch den Beklagten rechtswidrig gewesen ist. Im Laufe dieses Verfahrens wurde bekannt, dass der Beklagte zur Beobachtung der Göttinger Gruppierung "Basisdemokratische Linke" eine Vertrauensperson in Anspruch genommen hatte. Die Klägerin hat daraufhin eine zweite Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover erhoben: In dem Verfahren begehrte sie im Wesentlichen die Feststellung, dass die Inanspruchnahme einer Vertrauensperson rechtswidrig gewesen ist.

VG: Bekenntnis der Mitglied bei der "Basisdemokratischen Linken" rechtfertigt verfassungsschutzrechtliche Maßnahmen

Das VG hat die Rechtswidrigkeit der verfassungsschutzrechtlichen Maßnahmen nicht feststellen können. Die Klägerin habe eingeräumt, Mitglied bei der "Basisdemokratischen Linken" gewesen zu sein. Diese sei ein zulässiges Beobachtungsobjekt nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz. Es lägen hinreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass die Göttinger Gruppe "Basisdemokratische Linke" eine Untergruppe der antiimperialistisch ausgerichteten "Interventionistischen Linken" sei. Dies sei unter anderem daran erkennbar, dass sich die Basisdemokratische Linke auf ihrer Homepage öffentlich zur "Interventionistischen Linken" bekannt habe. Letztere Gruppierung sei nach den vorliegenden Erkenntnissen den autonomen und sonstigen gewaltbereiten Linksextremisten zuzuordnen. Der Beklagte habe deswegen zur Beobachtung der "Basisdemokratischen Linken" nachrichtendienstliche Mittel einsetzen dürfen. Zu diesen Mitteln gehöre sowohl die Erhebung und Speicherung von Daten zu Personen, die so wie die Klägerin für das Beobachtungsobjekt tätig gewesen sind, als auch die Inanspruchnahme einer Vertrauensperson.

Auch Inanspruchnahme einer Vertrauensperson nicht zu beanstanden

Für die Inanspruchnahme einer Vertrauensperson sehe das Gesetz zwar weitere strenge Voraussetzungen vor - diese hätten aber ebenfalls vorgelegen. Insbesondere sei das erforderliche Verfahren zur Bestimmung der Gruppierung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung eingehalten worden. Aufgrund der in der Vergangenheit dokumentierten gewalttätigen Ereignisse unter Beteiligung niedersächsischer Autonomer sei auch materiell-rechtlich die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung nicht zu beanstanden gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hannover_10-A-16761810-A-505619_Datenspeicherung-und-Inanspruchnahme-einer-Vertrauensperson-durch-den-Niedersaechsischen-Verfassungsschutz-war-rechtmaessig.news30421.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30421 Dokument-Nr. 30421

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.