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Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Beschluss vom 22. Juni 2022 die Landeshauptstadt Hannover (LHH) im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem niedersächsischen Landesverband der AfD an den beiden frühestmöglichen Terminen aus den Terminfenstern 2./3. Juli, 9./10. Juli, 16./17. Juli und 23./24. Juli 2022 die Niedersachsenhalle oder die Eilenriedehalle im "Hannover Congress Centrum" ("HCC") zur Durchführung seines Landesparteitags zu den üblichen Vertragsbedingungen zu überlassen.
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, der entsprechende Antrag des AfD-Landesverbandes sei zulässig. Insbesondere bestehe ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag, obwohl der Landesverband der
Der Antragsteller habe nachvollziehbar dargelegt, dass er seinen Parteitag an mehreren Wochenenden durchführen bzw. fortsetzen möchte und zumindest einen weiteren Termin zur Aufstellung der Landeslisten für die im Herbst anstehende Landtagswahl benötige. Aufgrund der grundgesetzlich garantierten Parteienfreiheit obliege es grundsätzlich jeder
Der vom Antragsteller begehrten
Dass die Durchführung eines Parteitags des Antragstellers neben einer parallelen anderen Veranstaltung im HCC sicherheitstechnisch nicht möglich sei, sei von der Antragsgegnerin nicht nachvollziehbar dargelegt worden und für die Kammer im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt auch nicht erkennbar. Die Besorgnis, es werde anlässlich einer Veranstaltung zu Gegenaktionen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Beschädigung der öffentlichen Einrichtung oder anderer Sachen kommen, berechtige in aller Regel nicht dazu, einem Antragsteller die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung vorzuenthalten. Derartige mit der Veranstaltung einer nicht verbotenen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31909
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