wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 26.04.2022
21 K 4324/19 -

Beihilfe für Implantation einer Schwell­körper­prothese bei erektiler Dysfunktion

Erektile Dysfunktion als Krankheitsfall im beihilferechtlichen Sinne

Eine erektile Dysfunktion aufgrund krankhafter Veränderung der Schwellkörper stellt ein Krankheitsfall im beihilferechtlichen Sinne dar. Daher ist die Implantation einer Schwell­körper­prothese beihilfefähig, wenn konservative Behandlungsmethoden versagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2018 beantragte ein in Hamburg ansässiger Beamter die Kostenübernahme für das Einsetzen eines Schwellkörperimplantats. Hintergrund dessen war, dass bei dem Beamten vor rund 10 Jahren eine erektile Dysfunktion festgestellt wurde, dessen Ursache in einer Schädigung des Schwellkörpergewebes lag. Da konservative Behandlungsmethoden ohne Erfolg blieben, wurde im ärztlich das Einsetzen des Schwellkörperimplantats empfohlen. Der Antrag auf Kostenübernahme wurde abgelehnt, weshalb der Beamte Klage erhob.

Anspruch auf Beihilfe wegen Schwellkörperimplantats

Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Klägers. Er habe einen Anspruch auf Beihilfe für das Einsetzen des Schwellkörperimplantats. Bei der erektilen Dysfunktion des Klägers handele es sich um eine Erkrankung im Sinne von § 80 Abs. 1 HmbBG. Seine erektile Dysfunktion sei nicht als altersbedingte oder alterstypische Minderung der Physis anzusehen. Die Kosten in Höhe von ca. 5.300 € seien wirtschaftlich angemessen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hamburg_21-K-432419_Beihilfe-fuer-Implantation-einer-Schwellkoerperprothese-bei-erektiler-Dysfunktion.news31835.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31835 Dokument-Nr. 31835

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.