wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 29.03.2023
21 K 4032/22 -

Leichtfertiges Liken von Facebook-Beiträgen mit rechtsextremen Bezügen im Jugendalter rechtfertigt keine Entlassung eines Soldaten

Glaubwürdige Distanzierung von Verhalten begründet keinen Mangel an charakterlicher Eignung

Hat ein Soldat im Jugendalter leichtfertig Facebook-Beiträge mit rechtsextremen Bezügen gelikt und distanziert er sich davon, so begründet dies keinen Mangel an charakterlicher Eignung. Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist dann rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 wurde ein Soldat auf Zeit aus dem Dienstverhältnis entlassen, weil er als Jugendlicher die Facebook-Seite der als rechtsextrem eingestuften Band "SPN/S" und des Landesverbands Brandenburg der AfD gelikt hat. Zudem hatte er Seiten von Bekleidungsmarken mit gewaltverherrlichenden Namen mit "Gefällt mir" markiert. Der Soldat hatte sich in seiner Anhörung klar von jeglichen rechtsradikalen Gedankengut distanziert. Er gab an sich mit den Inhalten der Seiten nicht auseinandergesetzt zu haben. Zudem haben sowohl seine Kameraden als auch seine Vorgesetzten keine Anzeichen für eine rechtsradikale Gesinnung beim Soldaten feststellen können. Gegen seine Entlassung klagte daher der Soldat.

Rechtswidrigkeit der Entlassung

Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Soldaten. Der Entlassungsbescheid sei rechtswidrig. Es bestehen keine Zweifel an der charakterlichen Eignung des Soldaten. Das Setzen von "Gefällt mir"-Markierungen, das mehrere Jahre zurückliegt und das wohl überwiegend auf jugendliche Unbedachtheit zurückzuführen sei, sei keine geeignete Tatsachengrundlage für eine in die Zukunft gerichtete Prognoseentscheidung betreffend die zu erwartende Eignung des Soldaten als Offizier. Der Soldat habe glaubhaft vorgetragen, dass er sich persönlich weiterentwickelt habe und nicht mehr unreflektiert mit sozialen Medien umgehe, sondern er sich der Konsequenzen seiner Handlungen weitaus besser bewusst sei als zum damaligen Zeitpunkt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2023
Quelle: Verwaltungsrecht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hamburg_21-K-403222_Leichtfertiges-Liken-von-Facebook-Beitraegen-mit-rechtsextremen-Bezuegen-im-Jugendalter-rechtfertigt-keine-Entlassung-eines-Soldaten.news32914.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32914 Dokument-Nr. 32914

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.