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Hat ein Soldat im Jugendalter leichtfertig Facebook-Beiträge mit rechtsextremen Bezügen gelikt und distanziert er sich davon, so begründet dies keinen Mangel an charakterlicher Eignung. Eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist dann rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 wurde ein
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Soldaten. Der Entlassungsbescheid sei
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2023
Quelle: Verwaltungsrecht Hamburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32914
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