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Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 15.11.2012
4 A 244/10 HAL, 4 A 245/10 HAL, 4 A 247/10 HAL -

Anwohner müssen benachbarte Altreifenpyrolyseanlage dulden

Unzumutbare Immissionen – insbesondere durch Luftverunreinigungen – für Nachbarn nicht zu befürchten

Das Verwaltungsgericht Halle hat drei Klagen von Nachbarn gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für eine in Halle-Trotha geplante Altreifenpyrolyseanlage abgewiesen. Die Genehmigung verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen Nachbarrechte.

In der streitgegenständlichen Altreifenpyrolyseanlage soll Altreifengranulat durch Pyrolyse (Verbrennung unter Sauerstoffausschluss) behandelt und hierdurch der wertvolle Rohstoff "Carbon Black" gewonnen werden. Die in Halle geplante Anlage ist die erste ihrer Art in Deutschland.

Durch Betrieb der Anlage werden keine schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen

Das Verwaltungsgericht Halle stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Genehmigung nicht gegen Nachbarrechte verstößt. Es ist sichergestellt, dass durch den Betrieb der Anlage schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können. In der Genehmigung ist festgelegt, dass die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV nicht überschritten werden dürfen. Damit ist zugleich gewährleistet, dass die Nachbarn keine unzumutbaren Immissionen, insbesondere durch Luftverunreinigungen, befürchten müssen.

Einhaltung vorgeschriebener Emissionsgrenzwerte wird durch regelmäßige Emissionsmessungen kontrolliert

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die festgelegten Emissionsgrenzwerte durch das vom Anlagenbetreiber vorgesehene dreistufige Abgasreinigungssystem (Kondensation, Nachverbrennung und Flugstromverfahren mit anschließendem Gewebefilter) tatsächlich eingehalten werden können. Das hier vorgesehene Abgasreinigungssystem wird seit vielen Jahren im Bereich der Müllverbrennung eingesetzt und hat sich dort bewährt. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte wird zudem durch regelmäßige Emissionsmessungen unmittelbar an der Anlage kontrolliert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online

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Dokument-Nr.: 14781 Dokument-Nr. 14781

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