kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Beschlüssen vom 17., 28. und 29.01.2008 über einstweilige Rechtsschutzanträge von insgesamt 674 Studienbewerbern auf vorläufige außerkapazitäre Zulassung zu den Studiengängen Human- und Zahnmedizin sowie Psychologie an der Universität Göttingen entschieden.
Die Georg-August-Universität Göttingen ermittelt die in den genannten Studiengängen zur Verfügung stehende Ausbildungskapazität in einem sehr komplizierten Verfahren anhand des vorhandenen Lehrpersonals und der für Ausbildungszwecke zur Verfügung stehenden Patienten. Sie meldet die so ermittelten Zahlen an das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur, das sodann die Kapazitätsgrenzen in den einzelnen Studiengängen für jedes Semester durch die sog. Zulassungszahlenverordnung festlegt. Wie zu Beginn eines jeden Semesters haben sich auch zum Wintersemester 2007/2008 zahlreiche Antragsteller an das Verwaltungsgericht gewandt, mit dem Begehren, außerhalb der so festgesetzten Zahlen zu dem von ihnen gewünschten Studium zugelassen zu werden. Sie machten geltend, die Universität habe die ihr zu Ausbildungszwecken zur Verfügung stehende Kapazität nicht ausgeschöpft und es stünden noch sog. außerkapazitäre freie Studienplätze zur Verfügung.
Die 8. Kammer des Gerichts hat die Kapazitätsberechnung der Universität überprüft und weitere, für die studentische Ausbildung zur Verfügung stehende Ausbildungskapazitäten ermittelt. Nach Ansicht des Gerichts habe die Universität Göttingen die Kapazität in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin zu niedrig errechnet. Die Kapazitätsberechnung im Studiengang Psychologie blieb unbeanstandet. In Zahnmedizin ermittelte das Gericht einen weiteren Studienplatz im zweiten Fachsemester. Im Studiengang Humanmedizin sind nach Ansicht des Gerichts im 1. Fachsemester 34, im 2. 14 und im 3. 3 zusätzliche Studienplätze zu vergeben. Hierbei handelt es sich ausschließlich um sog. Teilstudienplätze, die nur zu einem Studium im vorklinischen Teil der Ausbildung berechtigen. Soweit sich mehr Antragsteller beworben haben als zusätzliche Studienplätze ermittelt wurden, wird durch ein von der Universität Göttingen durchzuführendes Losverfahren entschieden, welcher Antragsteller einen der begehrten Studienplätze erhält.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Göttingen vom 05.02.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Goettingen__Uni-Goettingen-hat-Ausbildungskapazitaeten-teilweise-falsch-ermittelt~N5548
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 5548
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.