wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 07.11.2008
8 C 601/08 u.a., 8 C 656/08 u.a., 8 C 713/08 u.a -

Universität Göttingen schöpft Ausbildungskapazitäten aus

Über 800 Anträge abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat über insgesamt 826 Anträge auf vorläufige außerkapazitäre Zulassung zu den Studiengängen Human- und Zahnmedizin im Wintersemester 2008/2009 an der Georg-August-Universität Göttingen entschieden.

Im Studiengang Humanmedizin war über 719, im Studiengang Zahnmedizin über 107 Anträge zu entscheiden, mit denen die Antragsteller geltend machten, die Universität schöpfe ihre Ausbildungskapazität in diesen Studiengängen nicht aus. 

Gericht lehnte fast alle Anträge ab

Das Gericht hat, ähnlich wie bereits im vergangenen Sommersemester, mit wenigen Ausnahmen alle Anträge abgelehnt. Zwar seien die vom Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Verordnungswege jeweils festgesetzten Zulassungszahlen zu niedrig, weil die zugrunde liegenden Kapazitätsberechnungen der Universität an einigen Stellen rechtlich zu beanstanden seien. Dies wirke sich im Ergebnis im Wesentlichen jedoch nur im 1. Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin aus. Denn die Universität habe im Übrigen von sich aus schon mehr Studenten aufgenommen, als sie nach der Zulassungszahlenverordnung für das Wintersemester hätte aufnehmen müssen. Die Zahl der zugelassenen Studienbewerber übersteige fast durchgängig die vom Gericht ermittelten rechtmäßig zur Verfügung stehenden Studienplatzkapazitäten, so dass fast alle Anträge erfolglos bleiben mussten. Diese Vorgehensweise, mit der die Universität den Anträgen selbst den Boden entzogen hat, sei, so das Gericht, rechtlich nicht zu beanstanden. Sie sei gesetzlich vorgesehen und nur dann nicht anzuerkennen, wenn die Universität rechtsmissbräuchlich oder in der Absicht, die Erfolgsaussichten Rechtsschutz suchender Studienbewerber zu verringern, gehandelt hätte. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. 

Lediglich zwei auf vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Zahnmedizin und ein auf vorläufige Zulassung zum 3. Fachsemester im Studiengang Humanmedizin (beschränkt auf den vorklinischen Abschnitt) gerichtete Anträge hatten Erfolg, weil hier nach Ansicht des Gerichts die tatsächlich zur Verfügung stehende Studienplatzkapazität jeweils nicht vollständig ausgeschöpft worden war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Göttingen vom 13.11.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Goettingen_8-C-60108-ua8-C-65608-ua8-C-71308-ua_Universitaet-Goettingen-schoepft-Ausbildungskapazitaeten-aus.news6987.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6987 Dokument-Nr. 6987

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.