wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 03.06.2022
1 A 245/19 -

Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen sexuell übergriffigen Verhaltens rechtmäßig

VG weist Klage gegen Fahrerlaubnisentzug ab

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass der Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis eines Göttinger Fahrlehrers rechtmäßig erfolgt ist.

Die beklagte Stadt Göttingen hatte dem Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis im Jahr 2019 entzogen, nachdem sie von zwei Anzeigen ehemaliger Fahrschülerinnen aus dem Jahre 2017 erfahren hatte. Diese warfen ihrem ehemaligen Fahrlehrer vor, im Rahmen des praktischen Unterrichts immer wieder auf ihren Oberschenkel gefasst zu haben, wobei er mit seiner Hand teilweise so nahe an die Hüfte gelangt sei, dass er den Intimbereich der Fahrschülerinnen berührt habe. Auch habe er ihre Hand geküsst und unangebrachte und distanzlose Komplimente gemacht. Daneben argumentierte die Stadt, dass es bereits um das Jahr 2012 Hinweise auf ähnliches Verhalten des Klägers gegebenen habe. Das Verhalten des Klägers führe aus Sicht der Stadt zu dessen Unzuverlässigkeit als Fahrlehrer, sodass ihm die Fahrlehrerlaubnis zwingend zu entziehen gewesen sei. Zwar seien die Strafverfahren gegen den Kläger jeweils (teils gegen Auflage) eingestellt worden, dies sei aber für die gefahrenabwehrrechtliche Einschätzung nach dem Fahrlehrergesetz unerheblich. Der Kläger bestritt die Angaben der Zeuginnen und rügte insbesondere, dass die Beklagte die Vorwürfe als wahr unterstelle, obwohl die Strafverfahren eingestellt worden seien.

VG: Sexuelle Übergriffe unter keinem denkbaren Umstand gerechtfertigt

Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme durch Vernehmung der zwei ehemaligen Fahrschülerinnen des Klägers und einer informatorischen Befragung des Klägers selbst, kam das Verwaltungsgericht nun zu der Überzeugung, dass der Kläger die ihm vorgeworfenen sexuellen Übergriffe wie von den Zeuginnen geschildert begangen habe. Dies führe zwingend zur Unzuverlässigkeit als Fahrlehrer. Aus den Schilderungen der ehemaligen Fahrschülerinnen ergebe sich ein in sich stimmiges Bild eines für den Kläger offenbar typischen Verhaltensmusters, wonach er in verschiedenen Situationen Verhaltensweisen offenbart habe, die geeignet gewesen seien, das sexuelle Ehrgefühl der Fahrschülerinnen grob zu verletzen. Auch wenn es sein möge, dass der Kläger mit den Zeuginnen (jedenfalls aus seiner Sicht) einen freundschaftlichen Umgang etabliert und einzelne Äußerungen und Handlungen nicht sexuell verstanden habe, so ändere dies nichts daran, dass Berührungen der Oberschenkel samt des (durch die Hose bedeckten) Intimbereichs und das Küssen der Hand der Zeuginnen unter keinem denkbaren Umstand gerechtfertigt werden könnten.

Fahrlehrer wegen sexueller Annäherungsversuche zur Ausübung des Fahrlehrerberufes ungeeignet

Außerdem sei es angesichts der Stellung als Ausbilder und der damit zusammenhängenden Autoritäts- und Machtposition ohnehin die Aufgabe des Klägers gewesen, einen sexuell interessierten Eindruck stets zu vermeiden. Wer - wie der Kläger - das stark beengte Innere eines Fahrzeuges für ein völlig distanzloses und sexuell übergriffiges Verhalten nutze, welches von der Fahrschülerin - und im Übrigen auch von einem objektiven Dritten - als sexueller Annäherungsversuch verstanden werden müsse, sei nicht mehr geeignet, die verantwortungsvolle Stellung eines Fahrlehrers auszuüben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Goettingen_1-A-24519_Widerruf-der-Fahrlehrerlaubnis-wegen-sexuell-uebergriffigen-Verhaltens-rechtmaessig.news31928.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31928 Dokument-Nr. 31928

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.