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Erkennt ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft zu einem ausländischen Kind an, nur um der ausländischen Mutter den Familiennachzug zu ermöglichen, so steht der Mutter dennoch ein Aufenthaltsrecht zu. Die Scheinvaterschaft schließt den Familiennachzug nicht gemäß § 27 Abs. 1a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2015 beantragte eine Frau mit mazedonischer Staatsangehörigkeit die Erteilung einer
Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied zu Gunsten der Klägerin. Nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG sei einem ausländischen Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes zur Ausübung der Personensorge eine
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25108
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