wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil
1 A 130/08 -

Betrunkene muss Polizeieinsatz zahlen

Verabreichung von Drogen durch unbekannte Dritte konnte nicht nachgewiesen werden

In einem Verfahren musste sich das Verwaltungsgericht Göttingen mit dem in jüngster Zeit vermehrt aufkommenden Vortrag von Rechtsschutzsuchenden beschäftigen, Ihnen seien von Dritten Drogen verabreicht worden, so dass belastende Verwaltungsakte gegen sie nicht hätten ergehen dürfen.

Im vorliegenden Fall war eine stark alkoholisierte Frau weinend und schluchzend an einer Bushaltestelle angetroffen und von zwei alarmierten Polizeibeamten nach Hause gebracht worden. Für diesen Einsatz stellte das Land Niedersachsen der Klägerin 115,00 Euro in Rechnung. Die Klägerin wandte dagegen ein, sie habe den Einsatz nicht veranlasst. Vielmehr habe sie den dringenden Verdacht, dass ihr bei einem vorangegangenen Barbesuch von einer dritten Person sog. "KO-Tropfen" verabreicht worden seien. Da sie den Polizeieinsatz nicht gewollt habe, müsse sie dafür auch nicht zahlen.

Die Betroffene drang mit ihrer Argumentation beim Gericht nicht durch.Dieses führte zum einen aus, die Inanspruchnahme erfolge nach dem Nds. Verwaltungskostenrecht grundsätzlich unabhängig davon, ob jemand wolle, dass die Verwaltung für ihn tätig werde. Im Übrigen spreche viel dafür, dass sich die Klägerin selbst in den hilflosen Zustand versetzt habe, der Anlass für die Fahrt im Polizeifahrzeug gewesen sei. Auch insoweit vermisste das Gericht eine nähere Beschreibung der Umstände und Beweggründe, die zu einer unentdeckten Verabreichung von Drogen durch unbekannte Dritte geführt hätten haben können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Göttingen vom 07.10.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Goettingen_1-A-13008_Betrunkene-muss-Polizeieinsatz-zahlen~N6794

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6794 Dokument-Nr. 6794

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.