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Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich die Antragstellerin gegen ihre Abwahl als (Co- ) Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadt Butzbach wandte . Der Antragstellerin bleiben vorläufig sämtliche Rechte und Pflichten einer Fraktionsvorsitzenden erhalten - bis zum Abschluss eines etwaigen Klageverfahrens oder bis einen Monat nach Zustellung des gerichtlichen Beschlusses, sofern die Antragstellerin keine Klage erheben wird.
Die
Das Verwaltungsgericht Gießen führte in ihrem Beschluss aus, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31766
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