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Eine Abwassersatzung, die allein auf den Frischwassermaßstab abstellt, ist nichtig. Aus diesem Grund hat das Verwaltungsgericht Gießen einen Abwassergebührenbescheid der Gemeinde Lahnau aufgehoben.
Auf dem Prüfstand stand in diesem Verfahren der in der Abwassersatzung der Gemeinde Lahnau vorgesehene Gebührenmaßstab. Die Kammer hat die Satzung nun für nichtig befunden, weil dort nur der Frischwassermaßstab für die Gebührenberechnung maßgeblich war. Die Abwassergebührensatzung müsse aber aus Gründen der Gebührengerechtigkeit die so genannte „gesplittete Abwassergebühr“ vorsehen. D.h. die Satzung muss auch das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser eigenständig erfassen, bewerten und abrechnen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 29.04.2009
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Dokument-Nr. 7796
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