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Das Verwaltungsgericht Gießen hat einem Asyleilverfahren eine Abschiebungsandrohung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegen einen verurteilten Anhänger des "Islamischen Staates" erneut bestätigt.
Die nochmalige Entscheidung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht einen im September 2017 ergangenen Beschluss durch Entscheidung vom 18. Dezember 2017 aufgehoben hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte gerügt, dass es noch weiterer Aufklärung dazu bedürfe, ob dem Asylbewerber bei einer Rückkehr
Das Verwaltungsgericht hat nun Auskünfte eingeholt und kam zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller keine konkrete Foltergefahr droht. Maßgeblich stützt sich das Gericht auf eine Auskunft der Deutschen Botschaft in Ankara. Daraus ergebe sich, dass es in der
Das Gericht verweist auch auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den Antragsteller betreffend (Beschluss vom 22.05.2018, 1 VR 3.18 <1 A 1.18>). Danach bestehe ebenfalls keine erheblich Rückkehrgefahr für den Antragsteller, wenngleich die Rückführung unter den Vorbehalt einer türkischen Zusicherung gestellt worden sei. Dies sei bei einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online
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