wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 18.03.2022
4 L 207/22.GI -

VG Gießen: Kein Anspruch auf Duldung des Betriebs einer Wett­vermittlungs­stelle ohne Erlaubnis

Erst Erlaubnis berechtigt zum Betrieb

Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen gegen den Lahn-Dill-Kreis gerichteten Antrag auf vorläufige (weitere) Duldung einer in Wetzlar ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betriebenen Wett­vermittlungs­stelle abgelehnt.

Einer der Antragsteller besitzt eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten nach Maßgabe des im Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrages. Die Vermittlung dieser Sportwetten bedarf auf der Grundlage des neuen Glücksspielstaatsvertrages aber ebenfalls der Erlaubnis, die hier nicht vorlag. Mit Bescheid vom Dezember 2021 hatte das Land Hessen die Erteilung abgelehnt, wogegen eine Klage beim Verwaltungsgericht Gießen anhängig ist. Im Januar 2022 teilte der Lahn-Dill-Kreis dem Betreiber der Wettvermittlungsstelle mit, dass wegen des illegalen Betriebs jederzeit mit ordnungs- und strafrechtlichen Maßnahmen zu rechnen sei und eine Duldung der Wettvermittlungsstelle allein wegen des noch laufenden Klageverfahrens abgelehnt werde. Mit ihrem bei Gericht angebrachten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wollten die Antragsteller erreichen, dass der Lahn-Dill-Kreis die Vermittlung von Sportwetten in der Wettvermittlungsstelle bis zum Abschluss des Klageverfahrens auf Erteilung der Genehmigung duldet.

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle maßgebend

Diesem Begehren hat das Verwaltungsgericht Gießen nicht entsprochen. Nach der Entscheidung des Gerichts, ist ein Einschreiten des Lahn-Dill-Kreises im Hinblick auf den rechtswidrigen Betrieb der Wettvermittlungsstelle grundsätzlich solange gerechtfertigt, wie eine entsprechende Erlaubnis nicht erteilt wurde. Erst die Erteilung der Erlaubnis, nicht schon ein hierauf gerichteter Antrag oder die Einreichung einer auf die Erlaubniserteilung gerichteten Klage, berechtige die Antragsteller zum Betrieb der in Rede stehenden Wettvermittlungsstelle und schließe damit ein Einschreiten des Antragsgegners aus.

Kein Anspruch auf Duldung

Ein Anspruch auf Duldung eines formell illegalen, also ohne erforderliche Erlaubnis betriebenen Glücksspiels könne nur dann bestehen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis an sich erfüllt seien und dies für die Behörde offensichtlich, das heißt ohne weitere Prüfung, erkennbar sei. Hiervon sei nicht auszugehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/cc)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Giessen_4-L-20722GI_VG-Giessen-Kein-Anspruch-auf-Duldung-des-Betriebs-einer-Wettvermittlungsstelle-ohne-Erlaubnis.news31572.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31572 Dokument-Nr. 31572

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.