wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 05.09.2022
4 L 1676/22.GI -

Verbot der Affenhaltung wegen unzulässiger Einzelhaltung eines Berberaffen

Erhöhte Sorgfaltspflichten zur artgerechten Haltung bei exotischen Tieren

Die Haltung eines Berberaffen in Einzelhaltung ist unzulässig. Ein Verstoß dagegen rechtfertigt das Verbot einer Affenhaltung. Bei exotischen Tieren besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Ermittlung der artgerechten Haltung. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 wurde bei einer Kontrolle der eines in Hessen wohnhaften Affenhalters festgestellt, dass ein Berberaffe in einem Kellerraum in Einzelhaltung gehalten wurde. Das Veterinäramt sah dies als unzulässig an und sprach daher gegen den Tierhalter ein sofortiges Verbot der Affenhaltung aus. Dagegen richtete sich der Antrag auf Eilrechtsschutz des Tierhalters.

Rechtmäßiges Verbot der Affenhaltung

Das Verwaltungsgericht Gießen entschied gegen den Tierhalter. Das nach § 16 a Abs. 1 Nr. 3 TierSchG ausgesprochene Haltungsverbot für Affen sei rechtmäßig. Der Tierhalter habe durch die Einzelhaltung des Affen die Grundbedürfnisse des Affen dauerhaft vernachlässigt und ihm dadurch erhebliche und länger anhaltende Leiden zugefügt. Berberaffen leben als Unterart der Makaken in ihrem natürlichen Vorkommen in Sozialstrukturen. Die Haltungsansprüche müssen sich an den natürlichen Lebensbedingungen orientieren. Durch die Einzelhaltung des Affen sei demnach dessen Verhaltensbedürfnisse im Bereich seines natürlichen Sozialverhaltens unterdrückt worden.

Erhöhte Sorgfaltspflichten zur artgerechten Haltung bei exotischen Tieren

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liege ein vorsätzlich tierschutzwidrige Einzelhaltung vor. Selbst wenn ein vorsätzlicher Verstoß nicht vorläge, ergebe sich eine grobe Zuwiderhandlung aus den Einzelfallumständen. Es sei zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Berberaffen um eine exotische Tierart handele, die dem Halter im Vergleich zu heimischen Tieren wie etwa Katzen oder Hunde erhöhte Sorgfaltspflichten auch zur Ermittlung der artgerechten Haltungsbedingung auferlegen. Gegen diese Pflichten habe der Tierhalter verstoßen. Er habe keine Erkundigungen zu den Haltungsbedingungen von Berberaffen eingeholt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Giessen_4-L-167622GI_Verbot-der-Affenhaltung-wegen-unzulaessiger-Einzelhaltung-eines-Berberaffen~N32318

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32318 Dokument-Nr. 32318

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.