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Eine Bürgerin, die Katzen einfängt und diese im Tierheim behandeln, kastrieren und chippen lässt, kann nicht von der Stadt ihre diesbezüglich entstandenen Kosten erstattet verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Zahlungsklage einer Frau gegen die
Diesen Betrag klagte sie gegen die
In seinem ausführlich begründeten Urteil legt das Gericht dar, dass es sich bei den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2016
Quelle: ra-online, VG Gießen (pm/pt)
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Dokument-Nr. 22312
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