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Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die Klägerin die Kosten des Polizeieinsatzes zu tragen hat, nachdem sie an einer "Abseilaktion" von einer Autobahnbrücke teilgenommen hatte.
Die Klage richtete sich gegen einen
Das Verwaltungsgerichts Gießen hat die Klage abgewiesen. Der angegriffene Bescheid sei zwar hinsichtlich der Höhe der darin festgesetzten
Dessen ungeachtet sei der Platzverweis aber auch zu Recht erfolgt. Die in Rede stehende „Abseilaktion“ habe nicht unter dem Schutz der
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung zugelassen, die die Beteiligten binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen können.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/cc)
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