wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 02.07.2021
4 K 1691/20.GI -

Klage auf Verpflichtung zur Erhöhung der Rentenleistungen des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Hessen vor dem Verwaltungsgericht Gießen erfolglos

VG Gießen lehnt Klage eines Rentners ab

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage eines Rentenbeziehers auf Erhöhung seiner vom Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Hessen erhaltenen Rentenleistungen abgewiesen.

Der Kläger begehrte von dem Beklagten, dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen, eine jährliche Erhöhung seiner Altersrente, und zwar in einem Maß, das die Entwicklung der Beitragseinnahmen und Vermögenserträge angemessen berücksichtigt und die Erhöhung des Preisniveaus für die Lebenshaltungskosten im Lande Hessen ausgleicht. Der Beklagte finanziert alle Leistungen aus einem Deckungskapital im sogenannten offenen Deckungsplanverfahren. Er ist verpflichtet, jährlich ein versicherungsmathematisches Gutachten einzuholen, welches die für die Finanzierung aller Leistungen erforderlichen Aufwendungen beziffert und diesen Aufwendungen das angesparte Vermögen zuzüglich der zu erwartenden Beiträge gegenüberstellt. Für alle Beiträge bis zum 31. Dezember 2017 wurde von einer dauerhaften Finanzierung von 4 % Zinsen ausgegangen. Für Beiträge ab dem 1. Januar 2018 wurde dies auf 2,5 % abgesenkt. Rentensteigerungsbeträge für Rentenfälle werden alljährlich aufgrund des Jahresabschlusses und des versicherungsmathematischen Gutachtens des vorletzten Geschäftsjahres von der Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt. Die Rente des Klägers wurde zuletzt zum 1. Januar 2016 und dann wieder zum 1. Januar 2020 erhöht. Der Kläger gehört zu der Gruppe, deren Beiträge insgesamt von der 4-prozentigen Verzinsung ausgehen.

Kläger fordert Rentenerhöhung wegen steigender Inflation und Lebenshaltungskosten

Der Kläger ist der Auffassung, in Anbetracht der Geschäftsberichte des Beklagten sei nicht nachvollziehbar, weshalb keine bzw. nur eine sehr geringe Erhöhung seiner laufenden Rente seit 2017 erfolgt sei. Der reale Wert seiner Rente sei dadurch Jahr für Jahr um die Inflationsrate der Lebenshaltungskosten gesunken. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Anstiegs der Lebenshaltungskosten ergebe sich bereits aus dem Begriff der „Versorgung“ und sei daher zu berücksichtigen. Der Beklagte habe ausreichend Mittel zur Verfügung gehabt, um die begehrte Rentenerhöhung zu ermöglichen. Insbesondere Ende 2018 seien die Konten des Beklagten vollgepackt gewesen und die wirtschaftliche Lage sei sehr gut gewesen. Der Beklagte meint demgegenüber, dass eine Verbesserung der Leistungen von 2 % nicht finanzierbar sei, was sich aus den jährlichen versicherungsmathematischen Gutachten ergebe.

Keine Erhöhung der Leistungen in der Satzung vorgesehen

Dieser Auffassung hat sich das Verwaltungsgericht im Ergebnis angeschlossen. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine (weitere) Erhöhung seiner Rente für die Jahre 2017 bis 2020. Ein solcher Anspruch ergebe sich weder aus der Satzung, noch aus dem Grundrecht auf Eigentumsschutz (Art. 14 Grundgesetz) oder aus dem grundrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz). Nach der Satzung des beklagten Versorgungswerks sei eine Verbesserung der Versorgungsleistungen erst durchzuführen, wenn sie im Durchschnitt zu einer Steigerung von mindestens 2 % führe. Darüber entscheide auf Vorschlag des Vorstandes die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung habe eine solche Erhöhung der Versorgungsleistung aber nicht beschlossen und eine regelmäßige Erhöhung der Leistungen sei in der Satzung nicht vorgesehen.

Keine Verfahrensfehler der Entscheidung erkennbar

Dass die Entscheidung der Vertreterversammlung, keine Rentenerhöhungen zu beschließen, verfahrensfehlerhaft sein könne, sei nicht zu erkennen. So sei bereits den versicherungsmathematischen Gutachten für die Jahre 2015 bis 2018 jeweils nicht zu entnehmen, dass eine Rentenerhöhung der laufenden Altersrenten angeraten oder gar geboten gewesen wäre. In Anbetracht der Niedrigzinsphase habe sich das Gutachten betreffend das Jahr 2016 vielmehr explizit dafür ausgesprochen, keine Erhöhung der Leistungen vorzunehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Giessen_4-K-169120GI_Klage-auf-Verpflichtung-zur-Erhoehung-der-Rentenleistungen-des-Versorgungswerkes-der-Rechtsanwaelte-im-Lande-Hessen-vor-dem-Verwaltungsgericht-Giessen~N30562

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30562 Dokument-Nr. 30562

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.