wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 08.10.2007
3 G 2143/07 -

Hessen: Gericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes

Schulgeld darf nur von wirtschaftlich leistungsfähigen Studierenden erhoben werden

In einem für den Antragsteller wegen formeller Versäumnisse erfolglosen - er hatte verabsäumt zuvor bei der Justus-Liebig-Universität die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen -Eilverfahren gegen die Erhebung des Studienbeitrags ließ das Verwaltungsgericht Gießen in einem obiter dictum durchblicken, dass sie ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des HStubeiG hegt.

Den Grund für die Zweifel sieht die Kammer darin, dass nach Art. 59 Abs. 1 Satz 4 Hessische Verfassung eine gesetzliche Anordnung von "Schulgeld" nur ergehen kann, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet".

Diese von der Hessischen Verfassung vorgegebene Differenzierung, zwischen wirtschaftlich leistungsfähigen und nicht leistungsfähigen Studierenden und damit zwischen einem beitragszahlungspflichtigen und einem nicht beitragszahlungspflichtigen Personenkreis werde jedoch durch §§ 1-8 HStubeiG ausdrücklich nicht nachvollzogen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 10.10.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Giessen_3-G-214307_Hessen-Gericht-hat-Zweifel-an-der-Verfassungsmaessigkeit-des-Hessischen-Studienbeitragsgesetzes~N4966

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4966 Dokument-Nr. 4966

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.