wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 25.11.2008
2 E 4225/07, 2 E 4238/07 u.a. -

Anspruch verjährt: Gemeinde muss Straßenbeiträge rechtzeitig einfordern

Verwaltungsgericht hebt Straßenbeitragsbescheide für die Frankfurter Straße in Bellnhausen auf

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Beitragsbescheide der Gemeinde Fronhausen für den Umbau der Frankfurter Straße in Bellnhausen aufgehoben, weil es die Beitragspflicht als verjährt ansah.

Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten ist der Umbau der Frankfurter Straße, der im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Bellnhausen, die Teil der alten B3 war und die nach dem Neubau der B3 a 1995 zur gemeindlichen Verkehrsanlage herabgestuft worden war, erfolgte. Mit Bescheiden aus dem Dezember 2006 hatte die Gemeinde Fronhausen die Anlieger der Frankfurter Straße zu Straßenbeiträgen herangezogen.

Richter: Vierjährige Festsetzungsfrist ist abgelaufen

Dies war indes nach Auffassung des Gerichts im Jahr 2006 nicht mehr möglich, weil die vierjährige Festsetzungsfrist seit Fertigstellung der Baumaßnahme bereits Ende 2005 abgelaufen war. Nach umfänglicher Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass die letzten für die Entstehung der Beitragspflicht maßgeblichen Baumaßnahmen Ende 2001 vorgenommen und zu dieser Zeit auch abgenommen und mit Schlussrechnung abgerechnet worden waren. Die wenigen danach noch vorgenommenen Arbeiten betrafen nach den Feststellungen des Gerichts entweder den Bau der nicht beitragsfähigen Kreisverkehrsanlage, Nachbesserungsarbeiten oder nicht vom Bauprogramm umfasste Maßnahmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Gießen vom 07.01.2009

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Giessen_2-E-4225072-E-423807-ua_Anspruch-verjaehrt-Gemeinde-muss-Strassenbeitraege-rechtzeitig-einfordern~N7234

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7234 Dokument-Nr. 7234

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.