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Verwaltungsgericht Gera, Klagerücknahme vom 02.10.2012
1 K 584/11 Ge -

Rettungssanitäter dürfen für Einsatz in Kriegs- und sonstigen Krisengebieten nicht an narkotisierten Schweinen ausgebildet werden

Training mit narkotisierten Tieren bringt keinen Erfahrungsvorsprung gegenüber den alternativen Trainingsmethoden

Rettungssanitäter, die in Kriegs- und sonstigen Krisengebieten eingesetzt werden, dürfen nicht an narkotisierten Schweinen ausgebildet werden, denen zuvor kriegstypische Verletzungen zugefügt wurden. Die Firma Deployment Medicine International hat nach Einvernahme von Sachverständigen und nach Erörterung der Sach- und Rechtslage ihre Klage gegen die tierschutzrechtliche Untersagungsverfügung des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vor dem Verwaltungsgericht Gera zurückgenommen. Damit ist die Untersagungsverfügung bestandskräftig und für die Klägerin verbindlich.

Der Klägerin des zugrunde liegenden Fall, die Deployment Medicine International, wurde durch das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz - Abteilung Pharmazie - untersagt, Rettungssanitäter, die in Kriegs- und sonstigen Krisengebieten eingesetzt werden, an narkotisierten Schweinen auszubilden, denen zuvor kriegstypische Verletzungen zugefügt werden sollten. Die Behörde ist der Auffassung, dass solche Tierversuche nicht notwendig im Sinne des Tierschutzgesetzes seien. Insbesondere gebe es alternative Trainingsmöglichkeiten, wie etwa an Dummies, also Trainingspuppen, an denen die Behandlung von Verletzungen ohne Weiteres realitätsgerecht geübt werden könnten.

Simulation medizinischer Notfallmaßnahmen unter gefechtsähnlichen Bedingungen ohnehin nicht möglich

Die vom Verwaltungsgericht Gera vernommenen Sachverständigen bestätigten diese Auffassung. Die Sachverständigen gingen zudem davon aus, dass medizinische Notfallmaßnahmen unter gefechtsähnlichen Bedingungen sowieso nicht simuliert werden könnten. Für das Trainieren solcher Maßnahmen bestünden ausreichend andere Alternativen. Dummies hätten mittlerweile ein technisches Niveau erreicht, dass Verletzungen und medizinische Reaktionen von Verletzten realitätsgerecht simuliert werden könnten. Das Training mit narkotisierten Tieren bringe keinen Erfahrungsvorsprung gegenüber den alternativen Trainingsmethoden. Im Übrigen reiche nicht die einmalige Teilnahme an einem solchen Kurs aus, sondern es sei permanente Übung erforderlich. Die Klägerin war dem entgegen getreten und meinte, dass das Training von Rettungssanitätern am lebenden Organismus notwendig sei, um im Ernstfall menschliche Blockaden in solchen Situationen zu überwinden und um zu lernen, die Stresssituation zu beherrschen.

Deployment Medicine International nimmt Klage nach Vernehmung der Sachverständigen zurück

Letztlich nahm die Deployment Medicine International in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gera nach Einvernahme der drei Sachverständigen und nach Erörterung der Sach- und Rechtslage ihre Klage gegen die tierschutzrechtliche Untersagungsverfügung zurück. Damit ist die Untersagungsverfügung bestandskräftig und für die Klägerin verbindlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Gera/ra-online

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