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Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass ein Beamter, der sich nach eigenen Aussagen nach der Wahl eines Ministerpräsidenten der Partei "Die Linke" in einem Gewissenskonflikt befindet, keinen Anspruch auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der als technischer Oberinspektor im Landesdienst stehende
Das Verwaltungsgericht Gera hat einen solchen Anspruch verneint, der sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Beamtenrecht ergebe. Soweit danach die Möglichkeit bestehe, sogenannte politische
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Gera/ra-online
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