wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 25.10.2012
5 K 1137/12 -

Grundsteuererhöhung um fast das Doppelte keine unzumutbare Belastung

Grundsteuerhöhung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz und stellt keine "erdrosselnde" finanzielle Belastung dar

Die Anhebung des Hebesatzes der für die mit Wohngebäuden bebauten Grundstücke maßgeblichen Grundsteuer B von bislang 445 % auf nunmehr 825 % ist rechtmäßig. Die dagegen erhobenen Klagen sind abzuweisen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in mehreren von insgesamt ca. 150 anhängigen Verfahren gegen die Stadt Selm.

In dem zugrunde liegenden Fall machten die Kläger im Wesentlichen geltend, die auf dem fast verdoppelten Hebesatz beruhende Steuer führe zu einer unzumutbaren Belastung und entfalte eine unzulässige "Erdrosselungswirkung". Der gewählte Hebesatz sei im bundesweiten Vergleich neuer "Spitzenreiter" und durch den Rat als Satzungsgeber willkürlich, unsachlich und gleichheitswidrig gewählt worden. Insbesondere habe die Stadt die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Gebäude gleichheitswidrig nicht entsprechend angehoben.

Keine Befugnis des Gerichts und der Steuerpflichtigen legitimierte Satzung zu ändern

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass den Gemeinden auch bei der Festsetzung des Hebesatzes seit jeher ein weiter kommunalpolitischer Ermessenspielraum zukomme, der allein durch das Willkürverbot begrenzt sei. Weder das Gericht noch der jeweilige Steuerpflichtige seien daher befugt, ihre eigenen für richtig oder sachgerecht gehaltenen Vorstellungen an die Stelle des hierzu berufenen und entsprechend legitimierten Satzungsgebers zu setzen.

Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz zu bemängeln

Das Verwaltungsgericht konnte weder eine willkürliche Erhöhung des Hebesatzes feststellen noch eine unverhältnismäßige oder "erdrosselnde" finanzielle Belastung der Grundeigentümer. Auch ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz sei nicht zu erkennen: Zum einen scheide nach der föderalen Struktur der Bundesrepublik ein Vergleich mit den Hebesätzen anderer Gemeinden von vornherein aus. Zum anderen seien Gewerbesteuer und Grundsteuer A schon kraft Bundesrechts unabhängig von der Grundsteuer B zu betrachten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gelsenkirchen_5-K-113712_Grundsteuererhoehung-um-fast-das-Doppelte-keine-unzumutbare-Belastung.news14464.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14464 Dokument-Nr. 14464

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.