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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in fünf Verfahren dazu verpflichtet, die der religiösen Minderheit der Yeziden angehörenden und aus dem Nordirak stammenden Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Bundesamt für Migration und
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verpflichtete das Bundesamt dazu, die Kläger als
Innerhalb des Iraks stehe den Yeziden kein Schutz zur Verfügung, weil weder die irakische Armee noch die kurdischen Peshmerga einen Schutz gegen die vorrückenden Truppen des "Islamischen Staates" bieten würden und die kurdischen Autonomiegebiete nicht über ausreichende Kapazitäten verfügten, um den Flüchtlingsstrom zu bewältigen. Diese Erkenntnisse würden dadurch untermauert, dass auch Vertreter der Bundesregierung wie des UNHCR übereinstimmend von einem drohenden Völkermord an der yezidischen Bevölkerung sprechen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
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Dokument-Nr. 18776
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