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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klagen von sechs nordrhein-westfälischen Beamten der Besoldungsgruppen A 12 bis A 16 auf Feststellung einer verfassungswidrig zu niedrigen Alimentation abgewiesen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, verbeamtete Lehrkräfte, machten mit ihren Klagen im Wesentlichen geltend, dass ihre aktuelle
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen orientierte sich in den klageabweisenden Urteilen an der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u.a.) zur Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung orientiert. Nach den dortigen Maßstäben ist der Dienstherr verpflichtet,
Gemessen an diesen Maßstäben hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die den Klägern in den Besoldungsgruppen A 12 bis A 16 gewährte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
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