wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 15.03.2007
6 K 736/06 -

Keine Gebühr für verwaltungsinterne Stellungnahme

Stellungnahme ist keine gebührenpflichtige öffentliche Leistung

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass für bloße verwaltungsinterne Stellungnahmen keine Gebühr erhoben werden darf.

Die Stadt Singen hatte das Landratsamt Konstanz um eine gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahme gebeten, weil sie als Baugenehmigungsbehörde über einen Bauantrag eines privaten Bauherrn zu entscheiden hatte. Hierfür erhob das Landratsamt von der Stadt eine Gebühr von 156,00 EUR, da die Stellungnahme eine gebührenpflichtige öffentliche Leistung darstelle.

Das Gericht gab der Klage der Stadt gegen das Landratsamt statt. Gebühren könnten nach § 2 des Landesgebührengesetzes nur für „öffentliche Leistungen“ erhoben werden. Die Stellungnahme stelle aber keine öffentliche Leistung dar. Darunter fielen nur Handlungen mit Außenwirkung. Gegen die Annahme, eine verfahrensinterne Stellungnahme als öffentliche Leistung anzusehen, spreche auch das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, das neue Gebührenrecht zu vereinfachen. Müssten Behörden sich gegenseitig ihre verfahrensinternen Stellungnahmen in Rechnung stellen, führe dies zu keiner Vereinfachung; die Verwaltung wäre vielmehr in starkem Maße mit sich selbst beschäftigt.

Zudem sei diese Leistung der Stadt nicht zurechenbar. In Gang gesetzt worden sei das Verfahren von einem privaten Bauantragsteller. Die Stadt komme mit der Anhörung der Fachbehörden lediglich ihren gesetzlichen Pflichten nach.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Freiburg vom 23.04.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Freiburg_6-K-73606_Keine-Gebuehr-fuer-verwaltungsinterne-Stellungnahme.news4128.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4128 Dokument-Nr. 4128

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.