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Die Praxis der Stadt Freiburg, nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren heranzuziehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.
Im Jahr 2022 forderte die Stadt Freiburg den Eigentümer einer vermieteten Wohnung zur Zahlung von
Die hiergegen von dem
Nach der vorrangigen Aufforderung und Mahnung des Mieters könne sich die Stadt aussuchen, von welchem der in ihrer Abfallwirtschaftssatzung vorgesehenen Gebührenschuldner sie die Zahlung fordere. Hierbei habe sie ein weites Ermessen. Sie dürfe ihre Auswahl lediglich nicht willkürlich oder offenbar unbillig treffen. Dies sei im entschiedenen Verfahren nicht der Fall gewesen. Insbesondere müssten sich alle Gebührenschuldner nach der städtischen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34262
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