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Das Jugendamt darf unter der Voraussetzung, dass gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, unangemeldet Hausbesuche durchführen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Verwaltungsgericht Freiburg darüber entscheiden, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen das
Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied, dass das
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg, ra-online (zt/NJW 2014, 648/rb)
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Dokument-Nr. 17801
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