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Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen gegen das Land Hessen auf Einstellung in den Polizeivollzugsdienst abgewiesen. Dem Kläger war diese Einstellung aus gesundheitlichen Gründen versagt worden.
Die für Verfahren aus dem Beamtenrecht zuständige 9. Kammer sieht hierin im Ergebnis keine Diskriminierung des Klägers als Transsexuellen. Die Entscheidung der Einstellungsbehörde sei in nicht zu beanstandender Weise auf die Anforderungen der einschlägigen Polizeidienstvorschrift gestützt. Dabei habe die Behörde den gesetzlich vorgesehenen Ermessensspielraum in rechtmäßiger Weise genutzt und die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in Abwägung zu den individuellen Besonderheiten des Klägers berücksichtigt. Hierdurch habe es auch nicht gegen die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bzw. europarechtliche Vorgaben verstoßen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/07 des VG Frankfurt am Main vom 04.12.2007
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Dokument-Nr. 5247
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