wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.11.2020
5 L 2944/20.F -

Erfolgloser Antrag gegen Maskenpflicht für Fußgänger im Frankfurter Stadtgebiet

Maskenpflicht in Frankfurt gilt weiter

Mit heute zugestelltem Beschluss hat die für Maßnahmen nach dem Infektions­schutz­gesetz zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main einen Eilantrag eines Frankfurter Bürgers gegen die mit Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main angeordnete Maskenpflicht für Fußgänger im Stadtgebiet abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der derzeitigen durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) bedingten Pandemielage hatte die Stadt Frankfurt bereits mit Allgemeinverfügungen vom 8. Oktober 2020 für „mehrere besonders beliebte Orte für Feiernde“ sowie für frequentierte Einkaufsstraßen eine Maskenpflicht für Fußgänger angeordnet und mit späteren Allgemeinverfügungen das Gebiet wesentlich erweitert.

Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung der Maskenpflicht für Fußgänger

Hiergegen wendet sich der Antragsteller, der in einem der nunmehr betroffenen Frankfurter Stadtteile wohnt. Er hält die großflächige Einbeziehung von Wohngebieten und Parkanlagen für willkürlich. Sein Wohngebiet sei sehr ruhig. Er macht geltend, dass es bis heute keine nachweislichen Corona-Fälle auf Gehwegen oder Parkanlagen in normalen Wohngegenden gebe und der Einfluss des Tragens der Mund-Nase- Bedeckung auf das Infektionsgeschehen wissenschaftlich nicht belegt sei.

VG: Ständige Verstöße rechtfertigen Anordnung zur Maskenpflicht

Das VG Frankfurt hat den Antrag abgelehnt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist es trotz Zweifeln an der hinreichenden Bestimmtheit der gesetzlichen Grundlage aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls geboten, die bisherige Praxis bis zum Tätigwerden des Gesetzgebers hinzunehmen. Die bis zum 15. November 2020 befristete Maskenpflicht sei nicht willkürlich. Die Stadt Frankfurt habe bereits in der Allgemeinverfügung vom 8. Oktober 2020 angeführt, dass im Stadtgebiet von Frankfurt an einer Vielzahl von Orten Missachtungen der Coronaverhaltensregeln festgestellt worden seien. Die Maskenpflicht sei daher einerseits für hoch frequentierte Einkaufsstraßen und andererseits für zentrale Bereiche der Stadt, so auch und gerade für attraktive Parkanlagen, angeordnet worden.

Mund-Nasen-Bedeckung ist geeigneter Baustein zur Reduzierung von Infektionen

Das VG wies darauf hin, dass Gründe der Rechtsklarheit und -bestimmtheit dafürsprechen, die Maskenpflicht für ein zusammenhängendes Gebiet anzuordnen und nicht einzelne Seitenstraßen auszunehmen. Die Stadt Frankfurt habe sich ersichtlich an den ringförmig um das Stadtzentrum verlaufenden, stadtbekannten Hauptverkehrsstraßen und Bahntrassen orientiert und damit ein zusammenhängendes Gebiet relativ klar und für die Bürgerinnen und Bürger leicht einprägsam abgegrenzt. Entgegen der Ansicht des Antragstellers empfehle das Robert Koch-Institut das generelle Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als weiteren Baustein zur Reduzierung von Infektionen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Frankfurt-am-Main_5-L-294420F_Erfolgloser-Antrag-gegen-Maskenpflicht-fuer-Fussgaenger-im-Frankfurter-Stadtgebiet.news29429.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29429 Dokument-Nr. 29429

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.