Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag zweier Schülerinnen gegen die mit Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises angeordnete Maskenpflicht im Präsenzunterricht abgelehnt.
Im Zusammenhang mit der derzeitigen durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) bedingten Pandemielage hat der Main-Kinzig-Kreis in der Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Bereich der Schulen im Kreisgebiet vom 16. Oktober 2020 eine
Hiergegen wenden sich die Antragstellerinnen, die Schülerinnen der 5. und 6. Klasse im Kreisgebiet sind. Sie machen geltend, mehrere Studien belegten zwischenzeitlich, dass Kinder am Infektionsgeschehen so gut wie keine Teilhabe hätten. Ferner gebe es Erkenntnisse, dass ein dauerhaftes Tragen einer Maske bei Kindern gesundheitlich mehr als bedenklich sei.
Die Kammer hat den Antrag abgelehnt. Der Main-Kinzig-Kreis habe vor Erlass der Allgemeinverfügung die Eskalationsstufe 3 (orange) des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen erreicht und sei nunmehr sogar der Stufe 5 (dunkelrot) zuzuordnen. Der Kreis sei daher zur Verstärkung und Ausweitung der bisherigen Maßnahmen – orientierend an den aktuellen Empfehlungen – verpflichtet. Die wissenschaftliche Beurteilung der Auswirkung von Schulen und Kitas auf die Pandemie sei zwar nicht eindeutig, nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts allerdings seien Bildungseinrichtungen einer der Orte, die eine Rolle im Infektionsgeschehen spielten. Die Munde-Nase-Bedeckung sei im Rahmen eines Gesamtkonzeptes entsprechend der AHA-L Regel geeignet, Übertragungen zu verhindern.
Soweit es um Beeinträchtigungen durch das Tragen gehe, sei zunächst schon nicht wissenschaftlich nicht erwiesen, dass hieraus Schäden resultierten. Zudem seien Ausnahmen im Einzelfall aufgrund medizinischer sowie pädagogischer Gründe möglich und sehe der Hygieneplan 6.0 des Landes Hessen Maskenpausen vor. Das Gericht betonte, es dürfe nicht verkannt werden, dass es in der gegenwärtigen Situation Ziel der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Frankurt am Main, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Frankfurt-am-Main_5-L-271720F_Erfolgloser-Eilantrag-gegen-Maskenpflicht-an-Schulen-im-Main-Kinzig-Kreis.news29352.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29352
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.