wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.08.2022
3 K 469/21.F -

Erfolglose asylrechtliche Folgeklage eines homosexuellen Algeriers

Keine Veränderung der Situation von Homosexuellen in Algerien feststellbar

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Folgeklage eines homosexuellen Algeriers aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. August 2022 abgewiesen und zur Begründung unter anderem ausgeführt, die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens lägen nicht vor.

Der Kläger hatte bereits als Minderjähriger erfolglos mehrere Asylanträge gestellt, die sämtlich erfolglos geblieben waren. Im Jahre 1998 wurde der Kläger nach Algerien abgeschoben. Im Februar 2019 reiste der Kläger erneut in die Bundesrepublik Deutschland ein, wo er einen weiteren Asylantrag stellte. Dieser wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, die dagegen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhobene Klage blieb ebenso erfolglos wie der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Im November 2020 stellte der Kläger einen Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens. Dort wurde ausgeführt, dass durch die in den letzten Monaten in Algerien vorgenommenen Massenverhaftungen und -verurteilungen von Homosexuellen sich zeige, dass der tatsächliche Umgang mit homosexuellen Personen durch algerische Behörden bei Bekanntwerden von homosexuellen Handlungen deutlich schärfer sei, als es dem Kenntnisstand der Gerichte zum Zeitpunkt der Ablehnung des Asylantrages des Klägers entsprochen habe. Der Folgeantrag blieb vor dem Bundesamt erfolglos. Hiergegen hat der Kläger im Februar 2021 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erneut Klage erhoben.

VG lehnt Durchführung weiteren Asylverfahrens ab

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage abgewiesen und zur Begründung unter anderem ausgeführt, die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens lägen nicht vor. Das Gericht habe sich bereits in seinem Urteil vom 5. März 2020 mit der Situation der Homosexuellen in Algerien befasst. Vergleiche man die der damaligen Entscheidung zugrundeliegenden Erkenntnisse mit den heute zur Verfügung stehenden jüngsten Erkenntnissen und Auskünften, so sei keinerlei Veränderung feststellbar. Deshalb gehe das erkennende Gericht weiterhin davon aus, dass es für homosexuelle Männer in Algerien kein „real risk“ einer Anklage gebe, es sei denn, zu dem homosexuellen Verhalten geselle sich ein zusätzliches Merkmal, welches dann die Anklage verursache.

TV-Auftritte des Klägers begründen keine veränderte Sachlage

Damit setze das Gericht sich nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dem Kläger fehlten Umarmen, Küssen, Händchenhalten in der Öffentlichkeit. Insofern sei aber von Bedeutung, dass Algerien nach der Auskunftslage eine konservative, stark heteronormative Gesellschaft sei, bei der die öffentliche Zurschaustellung von Zuneigungen auch unter heterosexuellen Paaren unüblich und verpönt sei. TV-Auftritte des Klägers begründeten keine veränderte Sachlage. Gegen das Urteil kann eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Frankfurt-am-Main_3-K-46921F_Erfolglose-asylrechtliche-Folgeklage-eines-homosexuellen-Algeriers~N32112

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32112 Dokument-Nr. 32112

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.