wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.10.2020
2 L 2667/20.F, 2 L 2671/20.F und 2 L 2672/20.F -

Eilantrag von Bar- und Diskotheken­betreibern gegen Sperrzeitregelung der Stadt Frankfurt am Main erfolglos

Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahme nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat drei Eilanträge von Bar und Diskotheken­betreibern gegen die Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Sperrzeit abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der derzeitigen durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) bedingten Pandemielage hat die Stadt Frankfurt am Main mit Allgemeinverfügung vom 8.10.2020 die Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten mit Ausnahme der Spielhallen bis einschließlich 18.10.2020 auf 23 Uhr festgesetzt. Die Antragstellerinnen sind Inhaber von Bars und Diskotheken und wenden sich gegen diese Allgemeinverfügung.

Gastronomie kein relevanter Risikofaktor der Pandemie

Sie sind der Auffassung, dass die Sperrzeitverlängerung schon nicht auf einer belastbaren Tatsachengrundlage beruht. Vielmehr bewirke die Sperrzeitverlängerung eine weitere Gefährdung, weil Sozialkontakte in Richtung Feiern in privaten Räumen ohne Hygienekonzept verdrängt würden. Wissenschaftlichen Studien zufolge sei die Gastronomie, insbesondere die Eventgastronomie, mit den vorhandenen Hygienekonzepten kein relevanter Risikofaktor in der Pandemieentwicklung.

VG bejahrt Sperrzeitverlängerung

Das VG hat den Antrag abgelehnt. Mit Erreichen der Eskalationsstufe 4 (Rot) gemäß dem Eskalationskonzept des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sei ein öffentliches Bedürfnis für die Sperrzeitregelung uneingeschränkt zu bejahen. Auch die Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahme seien gegeben. Dem Verweis der Antragsteller auf wissenschaftliche Studien, die die These aufstellen, dass die Eventgastronomie kein relevanter Risikofaktor sei, soweit geeignete Hygienekonzepte vorliegen, vermochte das Gericht nicht zu folgen. Damit werde die Relevanz der steigenden Infektionszahlen verkannt.

Über Hygienekonzepte hinausgehende Maßnahmen erforderlich

Das bewährte Hygienekonzepte in der Vergangenheit einen Betrieb sicherstellen konnten, könne angesichts der aktuell steigenden Infektionszahlen, die die Eskalationsstufe 4 auslösten, der Erforderlichkeit "weiterer Maßnahmen" nicht entgegengehalten werden. Denn nach dem Eskalationskonzept seien nun zusätzliche, d.h. über die Hygienekonzepte hinausgehende Maßnahmen erforderlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Frankfurt-am-Main_2-L-266720F2-L-267120F-und-2-L-267220F_Eilantrag-von-Bar-und-Diskothekenbetreibern-gegen-Sperrzeitregelung-der-Stadt-Frankfurt-am-Main-erfolglos~N29309

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29309 Dokument-Nr. 29309

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.