wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.05.2024
1 L 1559/24.F -

Hessischer Rundfunk muss Wahlwerbespot von “DIE PARTEI” ausstrahlen

Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht mit hinreichender Evidenz anzunehmen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat dem Eilantrag der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) auf Ausstrahlung des Wahlwerbespots einer politischen Partei im Hörfunkprogramm „YOU FM“ stattgegeben.

Die Antragstellerin Die PARTEI beantragte beim Hessischen Rundfunk (hr) die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots für die anstehende Europawahl im Hörfunkprogramm „YOU FM“. Der Werbespot besteht im Wesentlichen aus einem Auszug aus einem Musikstück einer Sängerin sowie einer Ansage einer Kandidatin der Partei. Der hr lehnte die Ausstrahlung ab, weil gegen Bestimmungen des Jugendschutzes verstoßen werde. In dem Musikstück werde der Geschlechtsakt mit Gewalt verbunden und zum Ausdruck gebracht, dass der Geschlechtsakt nur gegen Bezahlung gewollt sei. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin mit ihrem Eilantrag. Sie ist der Auffassung, dass staatliche Stellen nicht das eigene Moralempfinden über die Parteienfreiheit stellen dürften. Das Musikstück sei für Jugendliche frei verfügbar, etwa bei Streaminganbietern. Das in dem Wahlwerbespot genutzte Musikstück setze sich ironisch-zuspitzend mit dem nach wie vorherrschenden Frauenbild auseinander.

Wahlwerbespot von “DIE PARTEI” muss ausgestrahlt werden

Die VG hat den Hessischen Rundfunk verpflichtet, den von der Antragstellerin übermittelten Wahlwerbespot am 15. Mai 2024 um 18.10 Uhr im Hörfunkprogramm „YOU FM“ zu senden. Die Intendanten dürften im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die Rundfunkanstalten Wahlspots der politischen Parteien nur dann wegen Verstoßes gegen allgemeine Strafgesetze zurückweisen, wenn der Verstoß evident sei und nicht leicht wiege. Zwar sei zuzugeben, dass der Liedtext des von der Antragstellerin verwendeten Ausschnitts durchaus nicht frei von jugendschutzrechtlichen Bedenken sei. Eine im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages erforderliche schwere Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sei aber nicht mit hinreichender Evidenz anzunehmen. Gerade in Anbetracht der grundgesetzlich verankerten Bedeutung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes genüge allein die Verwendung anzüglicher, vulgärer und bewusst provozierender Sprache in dem Lied-Ausschnitt nicht, um eine Ausstrahlung des Wahlwerbespots zu verweigern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs seien in Zweifelsfällen zugunsten der politischen Parteien die vorgelegten Wahlwerbesendungen zur Ausstrahlung freizugeben. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Frankfurt-am-Main_1-L-155924F_Hessischer-Rundfunk-muss-Wahlwerbespot-von-DIE-PARTEI-ausstrahlen~N33998

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33998 Dokument-Nr. 33998

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.