kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Versäumt eine Kraftfahrerin einen Drogentest, den die Straßenverkehrsbehörde angeordnet hat, darf ihr die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden. Eine "zweite Chance" für diesen Test muss die Behörde nicht einräumen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Eilverfahren. Die Fahrerlaubnisinhaberin muss deshalb ihren Führerschein in der Führerscheinstelle abgeben.
Eine 29-jährige Frau aus Eisenhüttenstadt hatte in einem gegen sie gerichteten Strafverfahren erklärt, sie habe zwar vor geraumer Zeit harte Drogen konsumiert, mit diesen aber niemals gehandelt, sie war daraufhin freigesprochen worden. Wenig später erhielt sie allerdings Post von dem Landrat des Landkreises Oder-Spree: Er nehme an, dass sie wegen ihres Drogenkonsums zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei; wenn sie sich binnen dreier Werktage einem ärztlich beaufsichtigten
Nachdem die Frau untätig geblieben war, entzog ihr der Landrat ohne weitere Aufforderung mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Hiergegen rief die Frau das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) an, hatte aber keinen Erfolg. Die Behörde muss einen Autofahrer nicht mehrfach auffordern, sich einem
Vorliegend hatte die junge und mehrfache Mutter weiter angegeben, sie lebe von Sozialleistungen und habe die Mittel für den Test, der ungefähr 120 Euro kostet, nicht aufbringen können. Auf die Gründe, warum die Fahrerlaubnisinhaberin nicht zu der Untersuchung geht, komme es aber, so das Gericht, nicht an.
Eine neue Fahrerlaubnis darf die Behörde nur erteilen, wenn die Drogenabstinenz nachgewiesen wird. Dabei müssen im allgemeinen mehrere Urinproben an kurzfristig anberaumten, für den Fahrerlaubnisbewerber nicht vorhersehbaren Terminen abgegeben werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Frankfurt Oder vom 04.08.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Frankfurt-Oder_2-L-1308_Ohne-Drogentest-darf-Fahrerlaubnis-entzogen-werden~N6680
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 6680
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.