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Hat ein Kindesvater mit deutscher Staatsbürgerschaft erfolgreich seine Vaterschaft zu einem Kind angefochten, so verliert das Kind dadurch nicht seine deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen solchen Verlust fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Kindes. Dieses sei weiterhin
Dem Gesetzesvorbehalt genügen weder die familienrechtlichen Vorschriften zur Anfechtung durch den Vater noch § 17 Abs. 2 und 3 StAG, so das Verwaltungsgericht. Die familienrechtlichen Vorschriften regeln die Auswirkungen der
Zudem erfordere aus Sicht des Verwaltungsgerichts das Unionsrecht, die Auswirkungen des Verlustes der Staatsbürgerschaft auf die unionsrechtliche Stellung des Betroffenen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Im Rahmen eines Verfahrens zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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