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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2021
6 K 957/20 -

Schwerwiegende Täuschungshandlung wegen Mitführens einer Minikamera zur theoretischen Fahr­erlaubnis­prüfung

Rechtmäßige Anordnung einer Einzelprüfung

Führt ein Prüfling zur theoretischen Fahr­erlaubnis­prüfung eine Minikamera mit, so lieg darin eine schwerwiegende Täuschungshandlung. Dies rechtfertigt die Anordnung einer Einzelprüfung. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2019 wurde gegenüber einem Fahrschüler angeordnet, dass er die theoretische Fahrerlaubnisprüfung einzeln absolvieren muss. Hintergrund dessen war, dass er bei einer vorherigen Prüfung eine Minikamera in der Knopfleiste seines Hemdes mitführte, um mittels Funkverbdingung die gestellten Prüfungsfragen an Dritte außerhalb des Prüfungsraums zu übersenden. Da sich der Fahrschüler weigerte, die Einzelprüfung wahrzunehmen, lehnte die zuständige Behörde die Erteilung der Fahrerlaubnis ab. Dagegen richtete sich die Klage des Fahrschülers.

Rechtmäßige Anordnung einer Einzelprüfung aufgrund schwerwiegender Täuschungshandlung

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger. Die Versagung der Erteilung der Fahrerlaubnis sei aufgrund der Weigerung zur Vornahme der Einzelprüfung rechtmäßig. Die Behörde sei aufgrund der schwerwiegenden Täuschungshandlung des Klägers berechtigt gewesen, eine Einzelprüfung anzuordnen. Dadurch könne sichergestellt werden, dass der Prüfling ausreichende theoretische Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen ohne erlaubte Hilfsmittel nachweist und nicht erneut einen Täuschungsversuch begeht. Insoweit werden durch die alleinige Aufsicht des Prüflings der Einzelprüfung etwaige (erneute) Täuschungshandlung jedenfalls erschwert.

Mitführen einer Minikamera als schwerwiegende Täuschungshandlung

Das Mitführen einer Minikamera stelle nach Auffassung des Verwaltungsgerichts einen besonders schweren Fall des Erschleichens einer Prüfungsleistung und somit eine schwerwiegende Täuschungshandlung dar. Denn dadurch werden in besonders hohem Maße die Spielregeln des fairen Wettbewerbs und die Chancengleichheit der anderen, sich korrekt verhaltenden Prüflingen verletzt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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