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Steht fest, dass ein Pilot einmalig Cannabis konsumiert hat, so ist die Anordnung eines auf harte Drogen erstreckten Drogenscreenings unverhältnismäßig und damit unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2022 wurde anlässlich einer Polizeikontrolle bei einem Piloten rechtsmedizinisch festgestellt, dass er
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass ein umfassendes
Soweit die Bezirksregierung anführte, dass im Strafrecht nicht zwischen weichen und harten Drogen unterschieden werde, hielt das Verwaltungsgericht dies für unbeachtlich. Denn unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten sei die Unterscheidung bedeutsam. Danach könne nämlich unterschieden werden, ob es einen tatsächlichen Anlass gibt, tiefer in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einzudringen, indem die Untersuchung auch auf harte Drogen zu erstrecken ist, obwohl es nur Anhaltspunkte für den Konsum weicher Drogen gibt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33818
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