wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2021
3 L 11/21 -

VG Düsseldorf: Stopp für 28.000 Atemschutzmasken des Typs KN95 bestätigt

Einhaltung europarechtlichen Vorgaben muss durch Zertifikat bescheinigt werden

Nicht zertifizierte Atemschutzmasken des Typs KN95 dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Eine entsprechende Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vorläufig bestätigt und den Eilantrag eines in der Schweiz ansässigen Unternehmers abgelehnt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte diesem gegenüber als zuständige Marktüberwachungsbehörde angeordnet, die in ihrem Bezirk befindlichen Masken nicht weiter auf dem Markt bereitzustellen und diese zurückzunehmen. Außerdem wurde dem Unternehmer auferlegt, zur Vermeidung von Gefahren ausführlich über seine Lieferketten bzw. weitere Kunden Bericht zu erstatten und über den Verbleib der Masken nach deren Rücknahme Rechenschaft abzulegen. Die Behörde hatte die 28.000 Atemschutzmasken des Typs KN95 (des sogenannten chinesischen Standards) aus dem Verkehr genommen und der in Duisburg ansässigen Geschäftspartnerin des schweizerischen Unternehmers aufgegeben, die im Frühjahr 2020 in den deutschen Markt eingeführten Produkte vorerst zum Schutz der Bevölkerung unter Verschluss zu halten. Zur Begründung hatte sie ausgeführt, dass diese nicht dem hohen, im Einzelnen durch europarechtliche Regelungen vorgegebenen Standard für die Beschaffenheit von sogenannten persönlichen Schutzausrüstungen entsprächen.

Atemschutzmasken des sog. chinesischen Standards muss erst Einhaltung europarechtlicher Vorgaben bescheinigt werden

Das VG ist dieser Argumentation gefolgt: Die von dem schweizerischen Unternehmer in den Verkehr gebrachten Masken als solche bzw. die ihnen beigefügten Zertifikate seien aus mehreren Gründen nicht geeignet, die Konformität mit dem europäischen Standard zu belegen. Die Zertifikate hätten einen hohen Schutz durch die Anbringung des sog. CE-Kennzeichens suggeriert, ohne dass die Atemschutzmasken zuvor durch eine dafür vorgesehene Stelle zertifiziert worden seien. In Deutschland könne eine Atemschutzmaske des sog. chinesischen Standards jedoch nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn durch eine geeignete Stelle nach strengen Vorgaben geprüft und bestätigt worden sei, dass sie ein den europarechtlichen Vorgaben entsprechendes, vergleichbares Gesundheits- und Sicherheitsniveau böten. Diese (grundsätzlich bestehenden) Möglichkeiten zur Herbeiführung der Konformität, die dem Unternehmer vor der Anordnung durch die Bezirksregierung aufgezeigt worden seien, habe er nicht genutzt. In der Folge dürften die Masken mit einem (vermutlich) geringeren Schutzniveau gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie nicht auf den deutschen Markt gelangen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Duesseldorf_3-L-1121_VG-Duesseldorf-Stopp-fuer-28000-Atemschutzmasken-des-Typs-KN95-bestaetigt~N29889

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29889 Dokument-Nr. 29889

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.