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Bei berechtigten Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit eines ärztlichen Zeugnisses, mit dem einem Schüler das Bestehen medizinischer Kontraindikationen gegen die Masernimpfung attestiert wird, kann das Gesundheitsamt zur Überprüfung eine ärztliche Untersuchung anordnen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und den Eilantrag, soweit er gegen die Untersuchungsanordnung gerichtet war, abgelehnt.
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen. Die Eltern legten jedoch ein Attest einer Ärztin vor, die dem Jungen mittels Vordruck eine zeitlich unbegrenzte Freistellung von sämtlichen Impfungen aufgrund medizinischer Gegenanzeigen, bescheinigte. Gegen die anschließende Untersuchungsanordnung des Gesundheitsamts gingen die Eltern mit einem Eilantrag vor.
Die Entscheidung des Gesundheitsamtes der Stadt Wuppertal, zur Überprüfung der medizinischen Kontraindikation gegen die Masernimpfung eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33491
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