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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2021
29 L 1258/21 -

Von Elternteil zu Hause durchgeführter Corona-Test nicht ausreichend für Schulbesuch

Vorliegen einer Schulung in der Handhabung von Corona-Test unerheblich

Damit ein Kind am Präsenzunterricht teilnehmen darf, genügt ein von einem Elternteil zu Hause durchgeführter Corona-Test nicht. Dies gilt auch dann, wenn das Elternteil in der Handhabung von Corona-Test geschult ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Vater eines Schulkindes im Sommer 2021 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erreichen, dass es für den Schulbesuch seines Kindes ausreicht, dass er zu Hause einen Corona-Test durchführt. Er gab an, in der Handhabung von Corona-Test geschult zu sein.

Häuslicher Corona-Test durch geschultes Elternteil nicht ausreichend

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kindesvater. Ein im häuslichen Umfeld unter Aufsicht eines erziehungsberechtigten und entsprechend geschulten Elternteils durchgeführter Corona-Test sei nicht ausreichend, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Ein solcher Test erfülle nicht die Voraussetzungen von § 1 Abs. 2a CoronaBetrVO. Es fehle nämlich an einem Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung im Sinne von § 2 CoronaTestQuarantäneVO. Der Kindesvater sei nicht berechtigt, einen solchen Nachweis auszustellen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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