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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.02.2024
29 K 6009/21 -

Elternteil hat gegen Jugendamt Anspruch auf Übersendung von Kopien der Umgangsprotokolle

Notwendigkeit der Protokolle für Sorge­rechts­verfahren

Strebt ein Elternteil ein Sorge­rechts­verfahren an, so steht ihm ein Anspruch auf Übersendung von Kopien der Umgangsprotokolle gegen das Jugendamt zu. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Vater eines minderjährigen Kindes stand aufgrund eines familiengerichtlichen Beschlusses vom März 2018 ein begleitetes Umgangsrecht mit dem Kind zu. Im August 2020 verlangte er vom Jugendamt die Herausgabe von Kopien der Umgangsprotokolle. Er gab an, diese für ein Sorgerechtsverfahren zu benötigen. Da das Jugendamt die Herausgabe verweigerte, erhob der Kindesvater Klage.

Anspruch auf Übersendung von Kopien der Umgangsprotokolle

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ein Anspruch auf Übersendung von Kopien der Umgangsprotokolle zu. Zwar werden dadurch personenbezogene Date offenbart. Jedoch mache der Kläger ein rechtliches Interesse dergestalt geltend, dass er den Inhalt der Protokolle für das ihm familienrechtlichen Verfahren angestrebte Sorgerecht für sein Kind benötigt. Es gehe somit um das Elternrecht des Klägers aus Art. 6 Abs. 2 GG. Dies sei höher zu bewerten als das Geheimhaltungsinteresse. Der Anspruch ergebe sich zudem aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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