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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2009
26 K 5707/08  -

Ministerpräsident muss eingeschränkt Auskunft über CO²-Emissionswerte von Dienstwagen erteilen

Gefährdung des Ministerpräsidenten durch Datenpreisgabe ausgeschlossen

Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen muss der Deutschen Umwelthilfe e.V. eingeschränkte Auskunft über Modelltyp, Höchstgeschwindigkeit und CO²-Emissionswerte von Dienstwagen erteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Nah den Vorschriften des es Umweltinformationsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes hat der Ministerpräsident Auskunft darüber zu erteilen, welchen Modelltyp, welche Höchstgeschwindigkeit und welche CO²-Emissionswerte der emissionsträchtigste Dienstwagen seiner Dienstfahrzeuge hat, und zwar beschränkt auf die Daten des betreffenden Serienfahrzeuges ohne Berücksichtigung seiner etwaigen Spezialausführung.

Daten lassen keinen Rückschluss auf Sicherheitsausrüstung des Fahrzeugs zu

Nach Auffassung des Gerichts sind diese Daten so allgemein, dass sie eine wie auch immer geartete Gefährdung des Ministerpräsidenten ausschließen und als Daten eines Serienfahrzeuges auch bei Herstellern und Händlern abfragbare Mindestwerte darstellen, die keinen Rückschluss auf eine bestimmte Sicherheitsausrüstung des konkreten Fahrzeuges zulassen. Die ursprünglich erhobene weitergehende Auskunftsklage hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. auf Anregung des Gerichts zurückgenommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2009
Quelle: ra-online, VG Düsseldorf

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