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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Weitergabe von Kontrollergebnissen aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rechtswidrig ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten vier Duisburger Gastronomiebetriebe gegen die Stadt Duisburg geklagt, die die im Rahmen einer Risikobeurteilung ermittelten Punktebewertungen der Gaststätten an die
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte die Weitergabe von Kontrollergebnissen für rechtswidrig und verwies darauf, dass die Weitergabe der Punktwerte im Verbraucherinformationsgesetz keine Rechtsgrundlage findet. Dieses erlaubt nur die Weitergabe konkreter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen oder allgemeiner Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung, die beispielsweise in Statistiken enthalten sind.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
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