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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen über die Besoldung der Richter und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (konkret: Grundgehälter der Besoldungsgruppen R 1, R 2 und B 3) in den Jahren 2013 und 2014 mit dem sog. Alimentationsprinzip nach Art. 33 A bs. 5 des Grundgesetzes vereinbar sind.
Die Kläger in drei Parallelverfahren sind zwei
Nach der Überzeugung des VG ist diese Regelung, soweit sie die Besoldungsgruppen der Kläger betrifft,
Da die Entscheidung über die Gültigkeit eines Gesetzes den Verfassungsgerichten vorbehalten ist, musste das Verwaltungsgericht die Verfahren aussetzen. Es hat das Bundesverfassungsgericht zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der besoldungsrechtlichen Regelung angerufen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur für die Kläger der vorliegenden Verfahren, sondern auch für zahlreiche Beamte,
Beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sind weitere Parallelverfahren anhängig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31717
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